Bestattungen Bukal Deutschland - Schweiz

Beerdigung Schweiz

Direkthilfe
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Wichtig zu Wissen

    WICHTIGE DOKUMENTE, DIE SIE ZUR HAND BRAUCHEN

Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass des Verstorbenen für die Überführung aus Deutschland nach Schweiz
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Auszug aus der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch (bei Verheirateten). Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (bei Geschiedenen)
  • Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Wir als Ihr Bestattungshaus kümmern uns um die Beurkundung Ihres Sterbefalles und erledigen alle anfallenden Formalitäten für Sie.
Bukal Bestattungen Schweiz Besttungsunternehmen

FORMALITÄTEN

    AN WAS SIE DENKEN SOLLTEN

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und von der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist und nach Schweiz Überführt werden soll?

  • Der Hausarzt muss benachrichtigt werden, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
  • Der Arzt muss eine Todesbescheinigung bzw. einen Leichenschauschein ausstellen.
  • Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, Bukal Bestattungshaus München aus Deutschland vom Tode Ihres Angehörigen zu informieren, damit die Überführung von Verstorbenen von Deutschland nach Schweiz Organisiert werden kann.

DIESE AUFGABEN NEHMEN WIR DEN ANGEHÖRIGEN AUF WUNSCH GERN AB

  • Überführung des/der Verstorbenen nach Schweiz
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- und Feuerbestattungen)
  • Dekoration für die Trauerfeier
  • Sarggebinde oder Urnenkranz bestellen
  • Bestellung von Kränzen, Handsträußen oder Blütenkörbchen

DIESE SCHRITTE SIND DEN ANGEHÖRIGEN ÜBERLASSEN

  • Enge Angehörige und Freunde benachrichtigen in Deutschland und Schweiz
  • Adressen für die Trauerbriefe zusammenstellen für die Beerdigung in Schweiz
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung in Deutschland und Schweiz
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen beachten
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen
  • Stecker aus Steckdosen entfernen
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung potentieller Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im Öffentlichen Dienst