Trauerfall

Der Ablauf einer Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung in München wird ein Sarg in einem Grab beigesetzt. Vor der Beerdigung findet in der Regel eine feierliche Zeremonie in der Aufbewahrungshalle des Friedhofs statt, die nach den Wünschen der Hinterbliebenen gestaltet werden kann. Danach wird der Sarg von vier Sargträgern zum Grab getragen. Die Trauergäste begleiten den Verstorbenen bei einer Erdbestattung auf seinem letzten Weg, indem Sie sich dem Trauerzug anschließen. Nachdem der Sarg ins Grab herabgelassen wird, können Rosen oder Erde nachgeworfen werden.

Damit der Sarg dem Erddruck besser standhalten kann, empfiehlt es sich, bei einer Erdbestattung einen etwas stabileren Sarg zu verwenden. So wird verhindert, dass das Sargholz einbricht, bevor der Verstorbene vergangen ist. Särge können aus verschiedenen Holzarten gefertigt sein. Einfachere Särge bestehen häufig aus Kiefern- oder Fichtenholz mit Griffen aus Gusseisen oder Kunststoff. Gehobene Modelle sind aus Eichenholz, Palisander oder Mahagoni. Eichenholz hat den Vorteil, dass es aufgrund seiner Härte beständiger ist als etwa Kiefer oder Fichte. Wichtig bei der Herstellung von Särgen ist, dass die Materialien biologisch abbaubar sind.

Eine Erdbestattung in München kann übrigens auch ohne Trauerfeier abgehalten werden. Diese Option wird von Kunden häufig dann gewählt, wenn keine weiteren Leistungen benötigt werden - beispielsweise, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten bestimmt hat, ohne Trauerfeier beerdigt werden zu wollen oder wenn es nur mehr sehr wenige Angehörige gibt. 

Fristen für die Beerdigung

Der Zeitraum zwischen Sterbefall und Beerdigung ist die sogenannte Bestattungsfrist. In wie vielen Tagen die Bestattung durchgeführt werden muss, ist durch Mindest- und Maximalfristen gesetzlich geregelt. Nachdem ein Sterbefall eingetreten ist, muss zunächst ein Arzt verständigt werden, welcher den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt.
Dies muss immer unmittelbar passieren, nachdem ein Sterbefall eingetreten ist. Je nach Bundesland muss die verstorbene Person dann innerhalb von 24 - 36 Stunden nach Eintritt bzw. nach Feststellung des Todes
in eine Kühlzelle oder in eine Leichenhalle überführt werden.
In fast allen Bundesländern darf die Beerdigung im Sarg oder die Einäscherung in einem Krematorium nach frühestens 48 Stunden stattfinden. Die Maximalfrist für die Bestattung eines verstorbenen Menschen ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Sie kann zwischen 4 Tagen nach Eintritt des Todes (z.B. Baden-Württemberg, ohne Sonn- und Feiertage) und 10 Tagen nach Feststellung des Todes (z.B. Brandenburg) betragen.

Bei einer Feuerbestattung muss die Beisetzung zwischen 1 Monat (Niedersachsen) und 6 Monaten (Thüringen) nach der Einäscherung erfolgt sein.

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