Bestattungssarg

Beerdigung

Oft werden die Bezeichnungen Beerdigung und Bestattung gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn die Ausdrucke Beerdigung und Beisetzung beschreiben unterschiedliche Ausführungen.

  • Der Ausdruck "Bestattung" beschreibt mehr als die eigentliche Beisetzung und umfasst zum Beispiel auch zeremonielle Abläufe wie die Trauerfeier.
  • Mit dem Ausdruck "Beerdigung" ist der Akt der eigentlichen Beisetzung des Verstorbenen an der Grabstätte gemeint.

Bei einer Erdbestattung wird ein Sarg in einem Grab beigesetzt. Vor der Beerdigung findet in der Regel eine feierliche Zeremonie in der Aufbewahrungshalle des Friedhofs statt, die nach den Wünschen der Hinterbliebenen gestaltet werden kann.

Danach wird der Sarg von vier Sargträgern zum Grab getragen. Die Trauergäste begleiten den Verstorbenen bei einer Erdbestattung auf seinem letzten Weg, indem Sie sich dem Trauerzug anschließen. Nachdem der Sarg ins Grab herabgelassen wird, können Rosen oder Erde nachgeworfen werden.

Damit der Sarg dem Erddruck besser standhalten kann, empfiehlt es sich, bei einer Erdbestattung einen etwas stabileren Sarg zu verwenden. So wird verhindert, dass das Sargholz einbricht, bevor der Verstorbene vergangen ist. Särge können aus verschiedenen Holzarten gefertigt sein. Einfachere Särge bestehen häufig aus Kiefern- oder Fichtenholz mit Griffen aus Gusseisen oder Kunststoff. Gehobene Modelle sind aus Eichenholz, Palisander oder Mahagoni. Eichenholz hat den Vorteil, dass es aufgrund seiner Härte beständiger ist als etwa Kiefer oder Fichte. Wichtig bei der Herstellung von Särgen ist, dass die Materialien biologisch abbaubar sind.

Eine Erdbestattung kann übrigens auch ohne Trauerfeier abgehalten werden. Diese Option wird von Kunden häufig dann gewählt, wenn keine weiteren Leistungen benötigt werden - beispielsweise, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten bestimmt hat, ohne Trauerfeier beerdigt werden zu wollen oder wenn es nur mehr sehr wenige Angehörige gibt. 

Organisation der Bestattung

Wir übernehmen mit unserem eigenen Bestattungsdienst die Überführung vom Sterbeort, die hygienische Totenversorgung, melden den Sterbefall dem Standesamt, beantragen die Sterbeurkunde. Auch wenn die Beerdigung nicht in einer der Stätte: