Für Auslandsüberführung müssen zusätzliche Dokumente organisiert werden, da es für die Überquerung von Landesgrenzen notwendig ist. Das „Internationale Abkommen über Leichenbeförderung“ schreibt vor, dass für eine Auslandsüberführung immer ein mehrsprachiger Leichenpass vorliegen muss. Dieser wird von der zuständigen Gemeinde oder Stadt, in welcher der Tod eingetreten ist, ausgestellt. Für den Erhalt des Leichenpasses sind folgende Dokumente vorzulegen.
- Heirtasurkunde
- bzw. Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- Personalausweis
- Sterbeurkunde
Zusätzlich kann eine Einbalsamierung oder ein ärztliches Attest Notwendig sein. Eine solche Bescheinigung stellt sicher, dass von einem Leichnam keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Um die Einbalsamierung kümmert sich in der Regel der Bestatter. Ein ärztliches Attest wird vom Krankenhaus oder der Gerichtsmedizin ausgestellt.