Wenn Sie möchten, können Sie vorab alle Dinge, die eine Bestattung betreffen, mit uns durchsprechen. Die Bestattung kann auf diese Weise ganz nach Ihren eigenen Wünschen gestaltet werden. Dadurch entlastet man auch seine Angehörigen von Entscheidungen, die diese sonst später unter Zeitdruck fällen müssten.
Trauerfeier und Bestattung wird von uns mit den Angehörigen und den zuständigen Behörden (Friedhofsverwaltungen, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt.
DIESE AUFGABEN NEHMEN WIR DEN ANGEHÖRIGEN AUF WUNSCH GERN AB
- Überführung des/der Verstorbenen nach $uberfuhrung
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- und Feuerbestattungen)
- Dekoration für die Trauerfeier
- Sarggebinde oder Urnenkranz bestellen
- Bestellung von Kränzen, Handsträußen oder Blütenkörbchen
DIESE SCHRITTE SIND DEN ANGEHÖRIGEN ÜBERLASSEN
- Enge Angehörige und Freunde benachrichtigen in Deutschland und $uberfuhrung
- Adressen für die Trauerbriefe zusammenstellen für die Beerdigung in $uberfuhrung
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung in Deutschland und $uberfuhrung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen beachten
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen
- Stecker aus Steckdosen entfernen
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung potentieller Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im Öffentlichen Dienst