In und Auslandsüberführung

Die Überführung eines Leichnams ist ausschließlich nur in einem Leichenwagen erlaubt, der einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung entspricht und somit alle Sanitätsbehörden und pietätvollen Vorschriften erfüllt. Der Verstorbene wird in einem Sarg überführt.
Bestattungen Bukal nimmt Ihnen fachkundig und zuverlässig sämtliche Formalitäten und die gesamte Organisation einer Überführung ab. Sei es im Inland, sei es in das Ausland oder sei es eine Rückholung. Da die bürokratischen Hürden rund um eine Überführung hoch und vielfältig sind, ist es wichtig für einen zügigen und reibungslosen Ablauf, die Abwicklung in erfahrene Hände zu legen. Bestattungen Bukal hat diese Erfahrung.