Feuerbestattung

Feuerbestattung Urne

Jeder Verstorbene dessen Identifizierung durch die Anzeige des Todes nachgewiesen werden kann. Ohne einen amtlichen Nachweis über die persönlichen Angaben des Leichnams, darf dieser nicht eingeäschert werden. Falls der Sterbefall seitens einer Behörde (z.B. Polizei, Gerichtsmedizin oder Staatsanwaltschaft) noch bearbeitet wird und keine Freigabe des Leichnams erfolgt ist, darf dieser auch nicht eingeäschert werden.