Die Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, ist eine der beliebtesten Bestattungsformen in Deutschland und zugleich eine der ältesten der Welt. Im Gegensatz zur Erdbeisetzung fallen bei der Feuerbestattung weniger Kosten an, der Pflegeaufwand für das Grab ist geringer und es stehen zahlreiche, individuelle Beisetzungsarten zur Auswahl.
Unter dem Begriff Feuerbestattung versteht man die Einäscherung des oder der Verstorbenen in einem Krematorium. Feuerbestattungen werden in fast allen Ländern praktiziert, es gibt aber regionale Unterschiede.
Im Buddhismus ist die Feuerbestattung die am weitesten verbreitete Bestattungsart. Auch im Hinduismus ist die Feuerbestattung nach dem Tod ein wichtiges Ritual. Im Judentum ist die Feuerbestattung verboten, doch neuere Strömungen innerhalb der jüdischen Religion erlauben inzwischen auch Feuerbestattungen. Im Islam ist die Feuerbestattung verboten - nur Allah selbst darf über das Feuer richten.
Seit 1963 erlaubt der Vatikan die Feuerbestattung auch für Katholiken. Die orthodoxe Kirche lehnt die Feuerbestattung weiterhin ab.
Jeder Verstorbene dessen Identifizierung durch die Anzeige des Todes nachgewiesen werden kann. Ohne einen amtlichen Nachweis über die persönlichen Angaben des Leichnams, darf dieser nicht eingeäschert werden. Falls der Sterbefall seitens einer Behörde (z.B. Polizei, Gerichtsmedizin oder Staatsanwaltschaft) noch bearbeitet wird und keine Freigabe des Leichnams erfolgt ist, darf dieser auch nicht eingeäschert werden.